ARBEITSSICHERHEIT
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte Gesetze und Verordnungen in Ihrem Betrieb auszuhängen, bzw. Ihren Mitarbeitern zugänglich zu machen, damit Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren können.
Diese sogenannten aushangpflichtigen Gesetze sind u. a.:
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- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht. Hier die wichtigsten Verordnungen:
- DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“