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ARBEITSSICHERHEIT

 

Wir betreuen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Vorschrift 2 des Dachverbandes der Gewerblichen Unfallversicherung (DGUV V2).

 

Sie sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Vorschrift 1 des Dachverbandes der Gewerblichen Unfallversicherung DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet, regelmäßig Ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz zu unterweisen.

  • Wir erstellen die notwendigen Unterweisungsunterlagen und Unterweisungsnachweise.
  • Wir führen in Einzelfällen die jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen durch.

 

Sie sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

  • Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und der Dokumentation.
  • Wir begehen mehrmals jährlich Ihre Betriebsstätten, weisen auf mögliche Gefährdungen hin und erarbeiten mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr.
  • Wir beraten Sie außerdem gerne bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, die Risiken für Ihre Mitarbeiter vermindern soll.
  • Wir nehmen an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil und beraten Sie in der ständigen Verbesserung Ihrer Arbeitsschutzprozesse.

 

Sie sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte mit Gefährdungspotential zu erstellen.

  • Wir verfassen diese für Sie.

 

Sie sind laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen für alle im Betrieb vorkommenden Gefahrstoffe zu erstellen.

  • Wir fertigen diese für Sie an.
  • Wir beraten Sie gerne, damit die Gefahrstoffe kein unnötiges Risiko für Ihre Mitarbeiter darstellen.

 

Wir helfen im Falle eines Arbeitsunfalls bei der Erstellung der notwendigen Unfallmeldung an Ihre Berufsgenossenschaft. Bei Bedarf führen wir auch die Unfalluntersuchung durch.